Laserschutz
Oberstes Gebot für den Einsatz von TopFloor Lasern im gewerblichen Bereich ist die Sicherheit für Betrachter und Werker. Sinn und Zweck des Ganzen ist die vollständige Vermeidung von Verletzungsrisiken am Auge durch Laserstrahlung. Dieses Risiko zu minimieren oder gar auszuschließen, stellt in den meisten Anwendungsfällen kein Problem dar und ist auch nicht sonderlich aufwändig. Wir haben in diesem Bereich massig Erfahrung und stehen selbstverständlich gerne beratend zur Seite. Zu jedem Gerät erhalten Sie detaillierte Hinweise zur Installation und Sicherheit.
TopFloor Linienlaser sind nach den aktuellen Lasernormen und Sicherheitsrichtlinien sogenannte „Ausgedehnte Quellen“ und dürfen einfacher behandelt werden als die deutlich gefährlicheren gebündelten Quellen, wie man sie von Laserpointern oder Punktlasern kennt. Die Gefahr wird durch die starke Aufweitung des Laserstrahls deutlich verringert. Bereits nach geringer Betrachtungs-Entfernung ist eine Gefährdung ausgeschlossen, weshalb eine TopFloor Laser Installation üblicherweise in Laser Klasse 2 oder sogar 1 eingestuft werden kann. Sehr wichtig zu wissen ist, dass die Laserklasse des Lasergerätes selbst meistens höher ist als die Laserklasse der Lasereinrichtung, in der das Lasergerät eingebaut oder angebaut wurde.
Grundsätzlich gilt:
Eine Lasereinrichtung kann in die Laserklasse 1 eingestuft werden, wenn nur sehr wenig Licht an der Pupille im Auge ankommt und die Strahlungswerte nochmals deutlich unter den zulässigen Werten der Klasse 2 liegen. Dies ist bei TopFloor Laser dann der Fall, wenn die Geräte eine bestimmte Entfernung zum Boden aufweisen.
Per se gibt es keinen „Linienlaser der Klasse 1“, sondern nur eine „Lasereinrichtung der Klasse 1“. Hier wird ein Linienlaser mittels geeigneter Maßnahmen (Abstand, Strahlungswinkel) in die Laser Klasse 1 eingestuft, weil sich die Laserleistung durch die Aufweitung der Linienoptik auf eine große Fläche verteilt und somit sehr wenig Licht direkt am Auge ankommen kann.
Die unverbindliche Faustregel
Zur Bestimmung der Laserklasse einer TopFloor Lasereinrichtung kann folgende, allerdings unverbindliche, Faustregel angewendet werden:
- Wird der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten, wird am Betrachter die Laserklasse 2 erreicht. Kurzfristiges Blicken in den Strahl ist ungefährlich
- Wird der angegebene Mindestabstand verdoppelt, kann eine Einstufung in Laserklasse 1 erfolgen, da die Expositionslevel am Auge noch einmal drastisch verringert werden
Für die Mindestabstände zwischen Lasermodul und Betrachter steht in unseren Sicherheitsdatenblättern eine Tabelle bereit.
Der Unterschied zwischen Lasergerät und Lasereinrichtung
Eine Lasereinrichtung wird erstellt, indem man ein Lasergerät irgendwo einbaut, befestigt, auf- oder anbaut und in Betrieb nimmt.
Konkret bedeutet dies:
Sie bestellen in unserem Shop einen TopFloor Lasergerät, montieren dieses an Ihrer Hallendecke oder -wand und nehmen den Laser in Betrieb.
In diesem Moment sind Sie der Hersteller einer Lasereinrichtung. Diese Lasereinrichtung wird nun bewertet und in eine Risikoklasse eingestuft. Je nachdem, wie der Linienlaser montiert wurde, kann hier sowohl die Klasse 2, als auch die Klasse 1, erstellt worden sein.
Laserklasse 1:
Sie haben den TopFloor Laser so angebaut, dass der Anwender, Benutzer oder Werker mehr als die erforderliche Entfernung zum Laseraustritt entfernt ist, die für die Laserklasse 2 notwendig wäre. Als Faustformel nehmen wir hier den doppelten Abstand, wie für Klasse 2 erforderlich. Beispiel: Ist die Laserklasse 2 nach 2m Entfernung erreicht, so wird die Gefährdung nach der doppelten Entfernung, also 4m Abstand, so verringert, dass eine Einstufung in die Klasse 1 möglich wird.
Laserklasse 2:
Sie haben den Linienlaser z.B. seitlich oder über Kopf montiert, so dass der Benutzer zwar in die Ausstrahlung des Laserlichts schauen kann, jedoch einen in unserem Sicherheitsdatenblatt definierten Mindestabstand einhält. Auch in diesem Fall ist das im Auge ankommende Laserlicht nicht schädigend für das Auge. Einhalten des Mindestabstands bei diffizilen Auf- oder Anbauten von Linienlasern ist Pflicht!
Die Mindestabstände für die Einhaltung der Laserklasse 2 erfahren Sie aus unserem Sicherheitsdatenblatt, das jedem TopFloor Lasergerät bei liegt.